Dienstag, März 27, 2007

Rechtsfrage

Wenn man einen Aufkleber auf einen Gegenstand klebt, der sich nicht im eigenen Besitz befindet (z.B. ein öffentlicher Laternenpfahl), so erfüllt es eigentlich den Tatbestand der Sachbeschädigung. Was ist aber, wenn man diesen einen Aufkleber genau mit einem anderen Aufkleber überklebt?

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